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   BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17   

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https://dejure.org/2017,45262
BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17 (https://dejure.org/2017,45262)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17 (https://dejure.org/2017,45262)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2017 - 2 BvR 1096/17 (https://dejure.org/2017,45262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 242 StGB
    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eines Mobiltelefons; Anfangsverdacht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung bei gänzlich vagem Tatverdacht; Begründungsanforderungen an ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 242 StGB, § 98 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht, mithin mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons aufgrund von Angaben der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht, mithin mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons aufgrund von Angaben der ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht, mithin mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons aufgrund von Angaben der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).

    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die bereits vollzogene Durchsuchungsanordnung richtet, war nur die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu treffen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

    Die Zurückverweisung beschränkt sich daher auf die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die bereits vollzogene Durchsuchungsanordnung richtet, war nur die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu treffen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

    Die Zurückverweisung beschränkt sich daher auf die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17
    Dieses Fehlen jeglicher konkreter Ausführungen zu Tatverdacht und Verhältnismäßigkeit lässt eine grundlegende Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG besorgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Die Zurückverweisung beschränkt sich daher auf die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2017 - 2 BvR 1096/17 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
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